Oldtimerbegutachtung gemäß
§ 23 StVZO
Seit dem 01.03.2007 sind auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). In unserer Broschüre GTÜ-Oldtimer Ratgeber finden Sie 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der „Oldtimer-Richtlinie“.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte direkt an den GTÜ-Prüfingenieur vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen oder sich auch nur mal unseren GTÜ Classic ansehen.
GTÜ, die Oldtimer-Experten.