Umweltzone
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Die neuen amtlichen Feinstaubplaketten

Gesundheitsgefahren durch Feinstaub

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.

Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.

Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.

Schadstoffplaketten
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Gesetzliche Regelungen

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Einstufung
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Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Zum Vergrößern klicken Sie auf die Tabelle.

Fahrzeugschein
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Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer "zu 1".

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1. Relevant sind die jeweils letzten beiden Zahlen.

Welche Plakette Ihr Auto bekommen kann, erfahren Sie außerdem in unserer Online Suche: Nationale Kraftfahrzeuge, Ausländische Kraftfahrzeuge.

Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv

Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werksatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein. Das Finanzamt stellt anschließend einen neuen Bescheid über die Kfz-Steuer aus. Die Förderung von 330 Euro wird nicht ausbezahlt, sondern als Steuergutschrift für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2006 (ausgenommen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen) verrechnet. Ein höherer Wiederverkaufswert ist ein weiterer Vorteil.

Alle Diesel-Pkw, die keinen Partikelfilter haben, werden vom 1. April 2007 bis 31.Dezember 2011 vom Fiskus höher besteuert und zahlen pro 100 Kubikzentimeter Hubraum eine erhöhte Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro.

Welche Plakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie außerdem in unserer Online-Suche.

Plaketten
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Die amtlichen "Feinstaubplaketten" - Wo gibt es sie?

Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" erhalten Sie natürlich bei uns, schauen Sie einfach mit Ihrem Fahrzeug vorbei.