Ausbildung
Ausbildungspflicht
Wenn Sie künftig im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr tätig sein möchten, müssen Sie ab den Stichtagen 10.09.2008 (Bus) und 10.09.2009 (LKW) nicht nur den Führerschein erwerben, sondern unterliegen noch zusätzlich einer Ausbildungspflicht.
Busfahrer
Die Ausbildungspflicht besteht für alle Fahrerinnen und Fahrer, die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE erwerben.
LKW-Fahrer
Die Ausbildungspflicht besteht für alle Fahrerinnen und Fahrer, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE erwerben.
Arten der Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation
Bei dieser Art der Ausbildung besteht Ausbildungspflicht. Diese beträgt einen Mindestumfang von 140 Einzelstunden in Teilzeit oder einem Monat Vollzeit, in welchen alle Themengebiete vermittelt werden. Die Ausbildungszeit wird voraussichtlich teilweise auf die theoretische Ausbildung zum Führerschein angerechnet werden. Abschließend ist eine theoretische Prüfung vor der IHK im Umfang von maximal 90 Minuten abzulegen. Die Prüfung besteht zu 50% aus Multiple-Choice-Fragen und zu 50 % aus offenen Fragen. Für Umsteiger, oder Quereinsteiger sind die Prüfungszeiten entsprechend verkürzt. Die Kosten für die theoretische Prüfung vor der IHK werden sich auf ca. 100-150 € belaufen.
Grundqualifikation
In diesem Fall besteht keine Ausbildungspflicht. Allerdings muss in diesem Fall eine theoretische und praktische Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Die Prüfungszeiten für den theoretischen Teil betragen bis zu 240 Minuten. Dazu kommt noch der fahrpraktische Teil, der einen Umfang von bis zu 210 Minuten betragen kann. Dies bedeutet, dass Sie maximal 7,5 Stunden Prüfung vor der IHK ablegen müssen. Für Umsteiger, oder Quereinsteiger sind die Prüfungszeiten entsprechend verkürzt. Die Kosten für diese Art der Prüfung werden sich auf ca. 1000-1500 € belaufen. Des weiteren kommen noch Kosten für die Bereitstellung eines Fahrschul-Prüfungsfahrzeugs hinzu. Die gültige Fahrerlaubnisklasse, in der Sie künftig tätig sein möchten, muss zum Zeitpunkt der Prüfung bereits vorliegen.
Lehrberuf Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Eine weitere Möglichkeit zum Erwerb der Qualifikation ist der Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.