Gesetzliches
Grundlagen
Um derzeit im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein, ist lediglich der Erwerb des Führerscheins der Klassen C oder D notwendig. Künftig wird sich das grundlegend ändern. Für alle Busfahrer, die ab dem 10.09.2008 ihren Führerschein erwerben ist eine zusätzliche Ausbildung zum Führerschein erforderlich. Ab dem 10.09.2009 gilt die zusätzliche Ausbildungspflicht mit anschließender Prüfung vor einer IHK auch für LKW-Fahrer. Des weiteren besteht eine Weiterbildungspflicht von 5 Tagen in 5 Jahren für alle Kraftfahrer, die gewerblich tätig sind.
Vorgeschichte
Die Anzahl der Berufskraftfahrer mit Berufskraftfahrer-Ausbildung ist verschwindend gering. Zu gering meint die Europäische Kommission. Aus diesem Grund wurde die EU-Richtlinie 2003/59 über die „Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr“ erlassen. Dieses Gesetz gilt insbesondere der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Erreicht werden soll das durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt.