Weiterbildungspflicht
Foto: KDBusch/GTÜ

Weiterbildungspflicht

Weiterbildungspflicht

Im Vergleich zur Ausbildungspflicht bleiben die „alten Hasen“ auch von der Weiterbildungspflicht nicht verschont. Hier gilt kein Besitzstandschutz. Die Weiterbildungspflicht beträgt 5 Tage in 5 Jahren. Hierbei ist es nicht relevant, ob die Tage in einem Wochenblock oder über die 5 Jahre verteilt absolviert werden.

Nachweis der Weiterbildung

Nach jedem abgeschlossenen Weiterbildungstag wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der Führerschein-Verlängerung bei der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Danach wird in der Spalte 12 des EU-Führerscheins der Eintrag „95 in Verbindung mit dem Datum“, vorgenommen, an welchem die nächsten 5 Tage des Bildungsblocks nachgewiesen werden müssen.

Wichtig: Das Datum der erforderlichen Gesundheitsprüfungen und der Weiterbildungen muss synchronisiert werden, ansonsten entsteht für Sie ein höherer Kosten- und Zeitaufwand.