Besitzstandsschutz
Für Fahrer, die ihren Führerschein vor den genannten Stichtagen erworben haben, besteht keine Ausbildungspflicht.
Es gilt die Regel, 1x qualifiziert immer qualifiziert für gewerblichen Gütertransport.
Bei weiteren Fragen rufen Sie doch einfach bei uns an. Tel. 0711-9 76 76 221